Fiedler & Partners Marketing GmbH
Hauptsitz
Christophstraße 4
70178 Stuttgart
Bank Volksbank Mittlerer Neckar eG
IBAN DE43 6129 0120 0725 9940 02
PHONE +49 711 995875 00
HRB 799999
Amtsgericht Stuttgart
Ust-ID DE368612572
CEO Lawson E. Morttey
Zweigniederlassung
Fiedler & Partners Marketing Munich GmbH
Karlsplatz 3
80335 München
MUC +49 89 4141 6060
MOBIL +49 174 186 7120
Fiedler & Partner Marketing
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 08.07.2026
Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Fiedler & Partners Marketing GmbH (nachfolgend “Fiedler & Partners Marketing” genannt) und deren Kunden.
1.2 Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Fiedler & Partner nicht an, es sei denn, Fiedler & Partner hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Kunden.
Angebot; Vertragsschluss; Agenturbuchung
2.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Angebote von Fiedler & Partner stets unverbindlich und freibleibend.
2.2 Aufträge des Kunden sind verbindlich. Fiedler & Partner kann diese innerhalb von zwei Wochen nach Zugang entweder schriftlich durch eine Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Erbringung der Leistung annehmen.
2.3 Bei Aufträgen durch Agenturen kommt der Vertrag unmittelbar zwischen Fiedler & Partner und der Agentur zustande, soweit die Agentur nicht ausdrücklich und unter Benennung einer inländischen ladungsfähigen Anschrift in Vertretung für einen Agenturkunden handelt.
2.4 Für den Fall, dass die Agentur selbst Vertragspartnerin von Fiedler & Partner wird, tritt die Agentur zur Sicherung der Ansprüche von Fiedler & Partner gegen die Agentur mit Vertragsschluss sämtliche gegenüber ihrem Agenturkunden bestehenden und künftig entstehenden Forderungen in Höhe von 110 % des Auftragswertes aus offenen Verträgen mit Fiedler & Partner zur Sicherung an FIEDLER & PARTNER ab (Sicherungsabtretung). FIEDLER & PARTNER ist berechtigt, diese Abtretung gegenüber dem Agenturkunden offenzulegen.
Bereitstellung der Werbemittel; Anpassungsrecht für FIEDLER & PARTNER
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, spätestens zwei Werktage vor Beginn der Werbeschaltung sämtliche für die ordnungsgemäße Auftragsausführung erforderlichen Informationen und Datenmaterialien, gleich ob Bild, Text, Video, Audio etc. (Werbemittel), gemäß den technischen Spezifikationen von FIEDLER & PARTNER bereit zu stellen. Eine Darstellung der technischen Spezifikationen stellt FIEDLER & PARTNER dem Kunden auf Anfrage gerne in Schriftform zur Verfügung.
3.2 Die Werbemittel müssen sich für die vereinbarte Medialeistung eignen und insbesondere den technischen Spezifikationen der FIEDLER & PARTNER und vereinbarten Formaten entsprechen. FIEDLER & PARTNER behält sich das Recht vor, das vom Kunden gelieferte Werbemittel zu bearbeiten, soweit dies zur optimalen Erbringung der Medialeistung erforderlich und zumutbar ist. Hierzu ist FIEDLER & PARTNER jedoch nicht verpflichtet.
3.3 Sofern geschuldete Medialeistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden können, weil Werbemittel vom Kunden zu vertreten nicht rechtzeitig oder nicht den technischen Spezifikationen entsprechend bereit gestellt wurden, ist die volle Vergütung dennoch geschuldet.
3.4 Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht zweifelsfrei als solche erkennbar sind, können von FIEDLER & PARTNER oder dem Betreiber des Werbeplatzes (Publisher) als Werbung gekennzeichnet werden, insbesondere um den wettbewerbs- und medienrechtlichen Vorgaben zu entsprechen.
3.5 Mehraufwand, der durch die schuldhafte Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden entsteht, ist vom Kunden zu vergüten. Medialeistungen werden dabei auf Basis des Angebots abgerechnet, für sonstige Tätigkeiten stellt FIEDLER & PARTNER 80,00 Euro netto pro Stunde in Rechnung.
3.6 FIEDLER & PARTNER übernimmt für bereit gestellte Werbemittel keine Verantwortung und keine Aufbewahrungspflichten. Es besteht keine Pflicht zur Rückgabe der Werbemittel seitens FIEDLER & PARTNER.
3.7 Einsatz KI-gestützter Systeme: FIEDLER & PARTNER ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen moderne digitale und KI-gestützte Systeme (insbesondere zur Erstellung von Texten, Grafiken, Bildern, Konzepten, Analysen, Programmcode oder sonstigen Arbeitsergebnissen) einzusetzen. Der Einsatz solcher Systeme begründet weder einen Mangel der Leistung noch einen Anspruch auf Offenlegung sämtlicher eingesetzter Technologien oder Werkzeuge. KI-generierte Inhalte können trotz sorgfältiger Prüfung sachliche, rechtliche oder sprachliche Ungenauigkeiten enthalten. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von FIEDLER & PARTNER bereitgestellten Inhalte vor Veröffentlichung oder Nutzung auf ihre fachliche und rechtliche Eignung zu prüfen, soweit dies zumutbar ist.
FIEDLER & PARTNER haftet nicht für Schäden, die ausschließlich auf ungeprüften oder vom Kunden unverändert übernommenen KI-generierten Inhalten beruhen, sofern FIEDLER & PARTNER weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.
3.8 Soweit FIEDLER & PARTNER Leistungen im Zusammenhang mit Websites, Onlineshops, Hosting, Content-Management-Systemen (z. B. WordPress), Plugins, Themes oder sonstiger Software erbringt, erfolgt dies auf Grundlage der zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren technischen Gegebenheiten.
FIEDLER & PARTNER haftet nicht für Einschränkungen oder Ausfälle, die durch Hostinganbieter, Domainregistrare, Softwarehersteller, Plugin- oder Theme-Entwickler, Schnittstellenanbieter oder sonstige Dritte verursacht werden. Aktualisierungen von Content-Management-Systemen, Plugins oder Themes können trotz sorgfältiger Durchführung zu Funktionsstörungen oder Inkompatibilitäten führen. Soweit diese auf Software Dritter beruhen, stellt dies keinen Mangel der Leistung von FIEDLER & PARTNER dar. Für Datenverluste, Serverausfälle oder Sicherheitsvorfälle haftet FIEDLER & PARTNER nur im Rahmen der Haftungsregelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Verbotene Werbeinhalte; vorübergehende Unterbrechung
4.1 Werbemittel dürfen nicht gegen im Verbreitungsgebiet der Medialeistungen geltendes Recht verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen. Bei Werbemitteln mit Verlinkung auf Inhalte des Kunden oder Dritter müssen auch die Inhalte, auf das das Werbemittel verlinkt (Werbeziel), den Anforderungen des Satzes 1 genügen.
4.2 FIEDLER & PARTNER ist berechtigt, die Durchführung einer geschuldeten Medialeistung vorübergehend zu unterbrechen, soweit ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte des Werbemittels oder des Werbeziels besteht. Der Kunde kann die Sperrung durch das Zurverfügungstellen von unbedenklichen Werbemitteln oder Werbezielen abwenden. FIEDLER & PARTNER wird den Kunden innerhalb von 48 Stunden ab Beginn der Unterbrechung der Leistungserbringung hierüber informieren.
4.3 Sofern FIEDLER & PARTNER Leistungen über Plattformen oder Werbenetzwerke Dritter (insbesondere Google, Meta, LinkedIn, TikTok, Microsoft, X oder vergleichbare Anbieter) erbringt, richtet sich die Durchführung der Leistungen zusätzlich nach den jeweils geltenden Richtlinien dieser Plattformen. FIEDLER & PARTNER hat keinen Einfluss auf Entscheidungen dieser Plattformbetreiber, insbesondere hinsichtlich der Ablehnung oder Sperrung von Werbeanzeigen, Werbekonten, Unternehmensprofilen, Domains oder sonstigen Inhalten.
Änderungen der Plattformrichtlinien, Algorithmen oder technischen Rahmenbedingungen stellen keinen Mangel der von FIEDLER & PARTNER geschuldeten Leistung dar und begründen keine Schadensersatzansprüche gegen FIEDLER & PARTNER.
Rechtseinräumung; Unbedenklichkeitsgarantie des Kunden; Freistellungserklärung
5.1 Der Kunde räumt FIEDLER & PARTNER sämtliche für die Erbringung der geschuldeten Medialeistung erforderlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Schutzrechte in dem erforderlichen Umfang (zeitlich, inhaltlich und räumlich) ein. FIEDLER & PARTNER kann die eingeräumten Nutzungsrechte im Rahmen der Durchführung der Medialeistung an Dritte übertragen.
5.2 Der Kunde garantiert mit Auftragserteilung, dass die Erbringung der beauftragten Medialeistung weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzt. Der Kunde trägt die Verantwortung für den Inhalt der Werbemittel und -ziele, insbesondere in wettbewerbsrechtlicher, markenrechtlicher, persönlichkeitsrechtlicher und urheberrechtlicher Hinsicht.
5.3 Der Kunde garantiert, dass er sämtliche zur Schaltung der Werbung erforderlichen Nutzungsrechte, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte an den von ihm übermittelten Werbemitteln besitzt.
5.4 Der Kunde garantiert, dass die Werbung keine Viren, Trojaner, Spyware oder sonstige Schadprogramme enthalten.
5.5 Der Kunde stellt FIEDLER & PARTNER von allen Schäden, Verlusten und Aufwendungen (einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung) frei, die FIEDLER & PARTNER oder deren Geschäftsführer und Angestellte durch die Verletzung der vorstehenden Garantien entstehen.
5.6 FIEDLER & PARTNER ist berechtigt, den Kunden nach erfolgreichem Abschluss eines Projekts unter Verwendung des Unternehmensnamens, des Firmenlogos sowie öffentlich zugänglicher Darstellungen des Projekts (z. B. Screenshots oder Links zur veröffentlichten Website) als Referenz für eigene Werbe- und Marketingzwecke zu nennen. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen. Bereits veröffentlichte Printmedien oder vergleichbare Werbematerialien müssen in diesem Fall nicht zurückgerufen oder vernichtet werden.
5.7 Sämtliche von FIEDLER & PARTNER im Rahmen des Vertragsverhältnisses erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse, insbesondere Websites, Onlineshops, Designs, Grafiken, Layouts, Texte, Bilder, Videos, Quellcode, Konzepte, Strategien, Werbekampagnen, Anzeigen, Creatives, Tracking-Setups, Automationen, E-Mail-Kampagnen, Datenbanken, Leadlisten sowie sämtliche generierten Leads, Orders oder sonstigen Ergebnisse bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum bzw. ausschließliches Nutzungsrecht von FIEDLER & PARTNER, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Die Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte erfolgt erst mit vollständigem Zahlungseingang. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Kunde nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse ganz oder teilweise zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten, wirtschaftlich zu verwerten oder Dritten zugänglich zu machen. FIEDLER & PARTNER ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen oder – soweit technisch möglich und verhältnismäßig – den Zugang zu den bereitgestellten Leistungen bis zur vollständigen Zahlung vorübergehend einzuschränken.
5.8 Vom Auftrag umfasste Leads, Anfragen oder sonstige Datensätze dürfen vom Kunden erst nach vollständiger Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung genutzt, verarbeitet oder wirtschaftlich verwertet werden. Bis zur vollständigen Zahlung verbleibt das ausschließliche Nutzungsrecht an diesen Ergebnissen bei FIEDLER & PARTNER. Gesetzliche datenschutzrechtliche Verpflichtungen bleiben hiervon unberührt.
Schieberecht; Mängelhaftung; Rügepflichten
6.1 Sind für die geschuldeten Medialeistungen Schaltzeiträume vereinbart, so hat FIEDLER & PARTNER ein Schieberecht, wenn die Medialeistung zu dem vereinbarten Zeitraum durch den Publisher nicht erbracht werden kann. Die Dauer des Schieberechts entspricht dem gebuchten Schaltzeitraum, d.h. beispielsweise bei einem Schaltzeitraum von 14 Tagen kann FIEDLER & PARTNER die Leistung auch noch während der dem Schaltzeitraum folgenden 14 Tage erbringen.
6.2 Sofern eine vereinbarte Anzahl von Adimpressions (Werbeeinblendungen), Clicks, Leads (Anfragen) oder Orders (Vertragsabschlüsse) für einen bestimmten Zeitraum vorgesehen ist, weist FIEDLER & PARTNER darauf hin, dass das Erreichen der Anzahl innerhalb eines bestimmten Zeitraums selbstverständlich nicht zugesichert werden kann. Sollte die vereinbarte Anzahl nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums erreicht werden, kann der Vertrag auf Wunsch des Kunden vorzeitig beendet und entsprechend abgerechnet werden oder der Schaltzeitraum bis zum Erreichen der vereinbarten Anzahl von Adimpressions, Clicks, Leads oder Orders verlängert werden. Ist die dabei vom Kunden gebuchte Platzierung für den verlängerten Schaltungszeitraum bereits an einen anderen Kunden vergeben, ist FIEDLER & PARTNER berechtigt, unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden auf eine vergleichbare Platzierung auszuweichen.
6.3 Ist die geschuldete Medialeistung mangelhaft erbracht worden, ist FIEDLER & PARTNER zur Nacherfüllung berechtigt. Hierfür hat der Kunde FIEDLER & PARTNER angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Wird dies vom Kunden verweigert, so ist FIEDLER & PARTNER von der Mängelhaftung befreit. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde – vorbehaltlich der Regelungen unter Ziffer 9. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen – berechtigt, die ansonsten gesetzlich vorgesehenen Mängelrechte geltend zu machen.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Medialeistungen innerhalb von 48 Stunden nach Schaltung zu überprüfen und FIEDLER & PARTNER etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige und
formgerechte Anzeige, sind alle Ansprüche des Kunden wegen der Mangelhaftigkeit der Medialeistung ausgeschlossen.
6.5 Abrechnungen erfolgen ausschließlich aufgrund der Reportings von FIEDLER & PARTNER. Die Richtigkeit der Reportings wird vermutet solange der Kunde nicht den Nachweis der Unrichtigkeit erbringt. Abweichungen in Messungen von bis zu 15 % sind geringfügig und gelten nicht als Mangel oder Übererfüllung (Schwankungstoleranz).
Außerordentliche Kündigung
7.1 Bei Verstößen gegen geltendes Recht oder gegen Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen ist FIEDLER & PARTNER zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.
7.2 Insbesondere ist FIEDLER & PARTNER zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz wiederholter Aufforderung nicht nachgekommen ist; der Kunde gegen zentrale Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen verstößt.
7.3 Der Auftraggeber hat das Recht, einen geschlossenen Vertrag schriftlich zu stornieren. Hierfür fallen – unabhängig von der von FIEDLER & PARTNER erbrachten Dienstleistung – folgende Stornogebühren an: Stornierung vor Werbekampagnenstart 15% des gebuchten Volumens. Stornierung nach Werbekampagnenstart 30% des gebuchten Volumens. FIEDLER & PARTNER behält sich das Recht vor, einen höheren Schaden geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug hat FIEDLER & PARTNER das Recht, Zinsen in Höhe der gesetzlichen Höhe zu berechnen. Der Kunde hat das Recht des Nachweises eines geringeren Schadens.
Vergütung; Zahlungsbedingungen; Abrechnung
8.1 Ein Drittel der vereinbarten Vergütung (33%) ist, soweit nicht anders vereinbart, mit Vertragsschluss fällig und vom Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsschluss und Rechnungsstellung, in jedem Fall aber vor dem vereinbarten Beginn der Leistungserbringung zu bezahlen.
8.2 Im Voraus geleistete Anzahlungen /Affiliate-Fees / Deposits und sonstige Anzahlungen werden als Guthaben mit dem Kampagnenfortschritt verrechnet. Sobald das Guthaben aufgebraucht ist, wird wöchentlich abgerechnet.
8.3 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder ist gegen ihn Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, kann FIEDLER & PARTNER die Erbringung der vereinbarten Medialeistungen zurückhalten, es sei denn, der Kunde leistet rechtzeitig Sicherheit in Höhe der Vergütung.
8.4 Der Kunde kann gegenüber Ansprüchen von FIEDLER & PARTNER nur mit unbestritten, rechtskräftig festgestellten oder von FIEDLER & PARTNER anerkannten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, wenn die jeweiligen Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
8.5 Abrechnungen erfolgen ausschließlich aufgrund der Reportings von FIEDLER & PARTNER. Die Richtigkeit der Reportings wird vermutet, solange der Kunde nicht den Nachweis der Unrichtigkeit erbringt.
Haftung
9.1 FIEDLER & PARTNER haftet für Schäden des Kunden, die FIEDLER & PARTNER, ihre gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
9.2 Unabhängig vom Verschuldensgrad haftet FIEDLER & PARTNER für Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die in Ziffer 9.1 Genannten eine Pflicht verletzt haben, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht) sowie im Falle
einer arglistigen Täuschung. In gleicher Weise haftet FIEDLER & PARTNER unabhängig vom Verschuldensgrad, sofern der Schaden auf einer Verletzung einer von FIEDLER & PARTNER übernommenen Garantie oder auf einem fahrlässigen Organisationsverschulden beruht.
9.3 Unberührt bleiben auch Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von FIEDLER & PARTNER oder des in Ziffer 9.1 genannten Personenkreises beruhen.
9.4 In anderen als den in Ziffer 9.1 bis 9.3 genannten Fällen ist die Haftung der FIEDLER & PARTNER – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen.
9.5 Nicht ausgeschlossene Schadensersatzansprüche sind, außer in den in Ziffern 9.1 und 9.3 genannten Fällen, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie betragen im Falle des Verzugs höchstens 5% des Auftragswertes.
9.6 Schadensersatzansprüche gegen FIEDLER & PARTNER verjähren nach Ablauf von 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.
Datenschutz
10.1 FIEDLER & PARTNER verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in seiner jeweils geltenden Fassung.
Soweit dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist, ist FIEDLER & PARTNER berechtigt, personenbezogene Daten an sorgfältig ausgewählte und vertraglich gebundene Auftragsverarbeiter oder sonstige Dienstleister weiterzugeben. Sofern gesetzlich erforderlich, schließen die Parteien einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
Anwendbares Recht; Gerichtsstand; salvatorische Klausel; Schriftform
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München.
11.3 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen der Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
11.5 Soweit im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Textform die Rede ist, meint dies Textform im Sinne des § 126 b BGB.